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§ 10 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Stipendien

Höhe der Ausbildungsbeiträge
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§ 10 Stipendienreglement · Stipendien

1. Die Bemessung der Stipendien richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen des Bewerbers oder der Bewerberin, hauptsächlich seinen beziehungsweise ihren zumutbaren Eigenleistungen, den finanziellen Möglichkeiten der Eltern oder des Ehepartners, den mutmasslichen Kosten der Ausbildung und den von anderer Seite zugesicherten oder erhaltenen Ausbildungsbeiträgen.

2. Die Bemessung der Stipendien erfolgt analog der Kostenberechnung des kantonalen Stipendienamts. Die Obergrenze liegt bei Fr. 5'000 pro Semester.

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