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187.29 CH-TG

§ 1 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Grundsatz

Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge
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§ 1 Stipendienreglement · Grundsatz

1. Die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau richtet Ausbildungsbeiträge an ihre Mitglieder aus, die sich auf eine kirchliche Berufstätigkeit vorbereiten und nicht in der Lage sind, für die Kosten ihrer diesbezüglichen Erst- oder Zweitausbildung oder des Besuchs von berufsbegleitenden Schulen und Kursen vollständig aufzukommen.

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