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§ 9 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Durchführung der Wahl

Bestätigungswahl bei Ablauf der Amtszeit
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§ 9 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Durchführung der Wahl

1. In der geheimen Bestätigungswahl ist die Frage: «Wollen Sie NN für eine weitere Amtsdauer in seinem Amt bestätigen?» auf dem Stimmzettel mit Ja oder Nein zu beantworten.

2. Die Beschaffung der notwendigen Stimmzettel ist Sache der Kirchgemeinde.

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