187.28
CH-TG
§ 9 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Durchführung der Wahl
Bestätigungswahl bei Ablauf der Amtszeit
§ 9 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Durchführung der Wahl
1. In der geheimen Bestätigungswahl ist die Frage: «Wollen Sie NN für eine weitere Amtsdauer in seinem Amt bestätigen?» auf dem Stimmzettel mit Ja oder Nein zu beantworten.
2. Die Beschaffung der notwendigen Stimmzettel ist Sache der Kirchgemeinde.