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§ 3 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Amtsdauer

Bestätigungswahl bei Ablauf der Amtszeit
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§ 3 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Amtsdauer

1. Die Amtsdauer der ordinierten und von den Kirchgemeinden gewählten Amtsträger und Amtsträgerinnen deckt sich mit derjenigen der Kirchenvorsteherschaften der Evangelischen Kirchgemeinden.

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