187.28
CH-TG
§ 3 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Amtsdauer
Bestätigungswahl bei Ablauf der Amtszeit
§ 3 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Amtsdauer
1. Die Amtsdauer der ordinierten und von den Kirchgemeinden gewählten Amtsträger und Amtsträgerinnen deckt sich mit derjenigen der Kirchenvorsteherschaften der Evangelischen Kirchgemeinden.