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§ 19 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Inkraftsetzung

Gemeinsame Pfarrämter und Diakonate
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§ 19 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Inkraftsetzung

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Juni 2004 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der Pfarrer vom 21. August 1991.

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