187.28
CH-TG
§ 18b Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Begehren durch Unterschriftensammlung nur in einer Kirchgemeinde
Gemeinsame Pfarrämter und Diakonate
§ 18b Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Begehren durch Unterschriftensammlung nur in einer Kirchgemeinde
1. Wird in einem gemeinsamen Pfarramt oder Diakonat zweier Kirchgemeinden nur in einer Gemeinde durch Unterschriftensammlung ein Begehren für eine Bestätigungswahl für einen ordinierten Amtsträger oder eine ordinierte Amtsträgerin gestellt, ordnet der Kirchenrat für beide Gemeinden eine Bestätigungswahl an.
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Geltungsbereich
§ 18c Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen →