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§ 18 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Verfahren

Bestätigungswahl während der Amtszeit
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§ 18 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Verfahren

1. Im Übrigen richtet sich das Verfahren für eine Bestätigungswahl während der Amtszeit nach demjenigen einer Bestätigungswahl bei Ablauf der Amtszeit, wie es in § 9, § 10, § 11, § 12 und § 13 dieser Verordnung geregelt ist.

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