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§ 14 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Bestätigungswahl während der Amtsdauer

Bestätigungswahl während der Amtszeit
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§ 14 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Bestätigungswahl während der Amtsdauer

1. Eine Bestätigungswahl eines ordinierten Amtsträgers oder einer Amtsträgerin ist auch während der Amtszeit anzuordnen, wenn ein Fünftel der Stimmberechtigten der Kirchgemeinde eine solche verlangen.

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