187.28
CH-TG
§ 13 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Wahlverfügung
Bestätigungswahl bei Ablauf der Amtszeit
§ 13 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Wahlverfügung
1. Nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist teilt der Kirchenrat dem oder der Betroffenen den Entscheid der Kirchgemeinde in einer Verfügung mit.