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§ 13 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Wahlverfügung

Bestätigungswahl bei Ablauf der Amtszeit
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§ 13 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Wahlverfügung

1. Nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist teilt der Kirchenrat dem oder der Betroffenen den Entscheid der Kirchgemeinde in einer Verfügung mit.

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