Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
187.28 CH-TG

§ 11 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Veröffentlichung

Bestätigungswahl bei Ablauf der Amtszeit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Veröffentlichung

1. Die Kirchenvorsteherschaft sorgt für die Veröffentlichung des Ergebnisses der erfolgten Bestätigungswahl.

← § 10 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen Geltungsbereich § 12 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →