187.28
CH-TG
§ 11 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Veröffentlichung
Bestätigungswahl bei Ablauf der Amtszeit
§ 11 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Veröffentlichung
1. Die Kirchenvorsteherschaft sorgt für die Veröffentlichung des Ergebnisses der erfolgten Bestätigungswahl.