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§ 10 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Wahlprotokoll

Bestätigungswahl bei Ablauf der Amtszeit
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§ 10 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Wahlprotokoll

1. Über den Wahlausgang ist der Kirchenratskanzlei unverzüglich ein Protokoll zuzustellen.

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