187.28
CH-TG
§ 1 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Bestätigungswahl der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt das Bestätigungswahlverfahren für die von den Kirchgemeinden gewählten Pfarrer und Pfarrerinnen und für die von den Kirchgemeinden gewählten ordinierten Diakone und Diakoninnen.
2. Ist im Nachfolgenden von Amtsträgern und Amtsträgerinnen die Rede, so sind damit die von den Kirchgemeinden gewählten Pfarrer und Pfarrerinnen und die von den Kirchgemeinden gewählten ordinierten Diakone und Diakoninnen gemeint.