187.27
CH-TG
§ 9 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau betreffend die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Evangelischen Kirchgemeinden und der Evangelischen Landeskirche - Inkraftsetzung
§ 9 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau betreffend die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Evangelischen Kirchgemeinden und der Evangelischen Landeskirche · Inkraftsetzung
1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1995 in Kraft.