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§ 8 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau betreffend die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Evangelischen Kirchgemeinden und der Evangelischen Landeskirche - Aufhebung bisherigen Rechtes

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§ 8 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau betreffend die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Evangelischen Kirchgemeinden und der Evangelischen Landeskirche · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Die Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau betreffend die berufliche Vorsorge für die kirchlichen Mitarbeiter im Bereich der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 3. Dezember 1990 wird aufgehoben.

2. Der zweite Satz von § 47 des Geschäftsreglementes der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau wird aufgehoben.

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