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§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau betreffend die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Evangelischen Kirchgemeinden und der Evangelischen Landeskirche - Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission der Stiftung

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§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau betreffend die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Evangelischen Kirchgemeinden und der Evangelischen Landeskirche · Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission der Stiftung

1. Die Geschäftsprüfungskommission der Synode wählt aus den Mitgliedern der Evangelischen Landeskirche eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landeskirche in die Geschäftsprüfungskommission der PERKOS (Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen in der Ostschweiz).

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