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CH-TG
§ 1 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau betreffend die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Evangelischen Kirchgemeinden und der Evangelischen Landeskirche - PERKOS
§ 1 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau betreffend die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Evangelischen Kirchgemeinden und der Evangelischen Landeskirche · PERKOS
1. Zur Sicherung der beruflichen Vorsorge für die in den Kirchgemeinden und der Landeskirche tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beteiligt sich die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau an der Stiftung «Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz» (PERKOS) in St. Gallen. Massgebend für das Verhältnis zu dieser Stiftung sind der Anschlussvertrag vom 1. Juli 1985 und das Pensionskassenreglement der Stiftung.