187.261
CH-TG
§ 6 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Aktenführung und Archivierung - Schutz der Unterlagen
Aktenführung
§ 6 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Aktenführung und Archivierung · Schutz der Unterlagen
1. Unterlagen müssen vor Verlust und Beschädigung geschützt werden.