187.261
CH-TG
§ 18 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Aktenführung und Archivierung - Übernahme privater Unterlagen
Archivierung
§ 18 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Aktenführung und Archivierung · Übernahme privater Unterlagen
1. Die Archive können als Ergänzung Überlieferungsgut privater Herkunft übernehmen, sofern es für die Geschichte der Kirchgemeinde beziehungsweise der Landeskirche von Bedeutung ist.