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§ 13 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Aktenführung und Archivierung - Archiv

Archivierung
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§ 13 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau über die Aktenführung und Archivierung · Archiv

1. Die Landeskirche und jede Kirchgemeinde führen je ein eigenes Archiv.

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