187.25
CH-TG
§ 4 Verordnung über die Amtsübergabe bei Pfarrwechseln - Protokoll
§ 4 Verordnung über die Amtsübergabe bei Pfarrwechseln · Protokoll
1. Über die erfolgte Amtsübergabe wird ein Protokoll dreifach erstellt und von allen Anwesenden unterzeichnet. Je ein Exemplar erhält der oder die abtretende Pfarrer bzw. Pfarrerin, die Kirchenvorsteherschaft und der Kirchenrat.