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187.24 CH-TG

§ 9 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - ausserordentliche Zulassung

Ausbildung - Erwerb der Erlaubnis zur Gottesdienstleitung
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§ 9 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · ausserordentliche Zulassung

1. Aufgrund besonderer Kompetenzen oder anderswo durchlaufener Ausbildungen kann der Kirchenrat auch Personen die Erlaubnis zur Gottesdienstleitung zuerkennen, die nicht am kantonalkirchlichen Ausbildungsgang teilgenommen haben.

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