187.24
CH-TG
§ 9 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - ausserordentliche Zulassung
Ausbildung - Erwerb der Erlaubnis zur Gottesdienstleitung
§ 9 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · ausserordentliche Zulassung
1. Aufgrund besonderer Kompetenzen oder anderswo durchlaufener Ausbildungen kann der Kirchenrat auch Personen die Erlaubnis zur Gottesdienstleitung zuerkennen, die nicht am kantonalkirchlichen Ausbildungsgang teilgenommen haben.