187.24
CH-TG
§ 8 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Umfang und Inhalt
Ausbildung - Erwerb der Erlaubnis zur Gottesdienstleitung
§ 8 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Umfang und Inhalt
1. Umfang und Inhalt des Ausbildungsgangs legt der Kirchenrat auf Antrag der Fachkommission fest.
2. Der Ausbildungsgang schliesst mit einem Kolloquium ab.
3. Die Berechtigung zur Gottesdienstleitung wird nach bestandenem Kolloquium mit einer Urkunde dokumentiert.