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§ 6 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Ausbildung

Ausbildung - Erwerb der Erlaubnis zur Gottesdienstleitung
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§ 6 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Ausbildung

1. Der Kirchenrat schreibt regelmässig oder nach Bedarf Ausbildungsgänge zum Erwerb der Erlaubnis zur Gottesdienstleitung aus.

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