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187.24 CH-TG

§ 5 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Einsatz

Berechtigung und Einsatz
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§ 5 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Einsatz

1. Für den gottesdienstlichen Einsatz von ausgebildeten Laien ist die Kirchenvorsteherschaft des Einsatzortes zuständig.

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