187.24
CH-TG
§ 5 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Einsatz
Berechtigung und Einsatz
§ 5 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Einsatz
1. Für den gottesdienstlichen Einsatz von ausgebildeten Laien ist die Kirchenvorsteherschaft des Einsatzortes zuständig.