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187.24 CH-TG

§ 4 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Abendmahlsfeiern

Berechtigung und Einsatz
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§ 4 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Abendmahlsfeiern

1. Die Erlaubnis zur Leitung von Abendmahlsfeiern berechtigt, im Gebiet der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau die Leitung und Gestaltung von Abendmahlsfeiern unter besonderen Umständen zu übernehmen.

2. Zu den Abendmahlsfeiern unter besonderen Umständen gehören namentlich

1. Öffentliche oder nicht-öffentliche Feiern in Heimen und Institutionen;

2. Nicht-öffentliche Feiern in Lagern und Gemeindegruppen.

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