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187.24 CH-TG

§ 2 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Geltungsbereich

Grundsatz
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§ 2 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zur Gottesdienstleitung durch Laien im Sinn von § 26 Abs. 4 oder zur Leitung von Abendmahlsfeiern im Sinn von § 55 Abs. 2 und Abs. 3 der Kirchenordnung sind oder diese erwerben wollen.

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