187.24
CH-TG
§ 2 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Geltungsbereich
Grundsatz
§ 2 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zur Gottesdienstleitung durch Laien im Sinn von § 26 Abs. 4 oder zur Leitung von Abendmahlsfeiern im Sinn von § 55 Abs. 2 und Abs. 3 der Kirchenordnung sind oder diese erwerben wollen.