187.24
CH-TG
§ 14 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Verzeichnis
Weiterbildung und Fachkommission
§ 14 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Verzeichnis
1. Der Kirchenrat führt ein Verzeichnis mit den Namen der aktuell zur Leitung von Gottesdiensten und Abendmahlsfeiern Berechtigten.
2. Wer während drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Einsätze mehr wahrnimmt oder mindestens dreimal hintereinander der Einladung zur Weiterbildung unbegründet keine Folge leistet, wird von diesem Verzeichnis gestrichen.
3. Bis zu einer Wiederaufnahme in das Verzeichnis bleibt die Berechtigung sistiert.