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§ 13 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Weiterbildung

Weiterbildung und Fachkommission
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§ 13 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Weiterbildung

1. Die Fachkommission organisiert jährlich mindestens eine Weiterbildung für Inhaber oder Inhaberinnen der Erlaubnis zur Gottesdienstleitung oder zur Leitung von Abendmahlsfeiern.

2. Die Teilnahme an den Weiterbildungen ist obligatorisch.

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