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187.24 CH-TG

§ 12 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Fachkommission

Weiterbildung und Fachkommission
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§ 12 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Fachkommission

1. Der Kirchenrat setzt eine Fachkommission von 3 - 5 Mitgliedern ein.

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