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187.24 CH-TG

§ 11 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Teilnahme

Ausbildung - Erwerb der Erlaubnis zur Leitung von Abendmahlsfeiern
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§ 11 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Teilnahme

1. An der Ausbildung teilnehmen können Inhaber oder Inhaberinnen der Erlaubnis zur Gottesdienstleitung sowie Leiter oder Leiterinnen von Lagern und Gemeindegruppen, in denen Abendmahl gefeiert wird.

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