187.24
CH-TG
§ 11 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Teilnahme
Ausbildung - Erwerb der Erlaubnis zur Leitung von Abendmahlsfeiern
§ 11 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Teilnahme
1. An der Ausbildung teilnehmen können Inhaber oder Inhaberinnen der Erlaubnis zur Gottesdienstleitung sowie Leiter oder Leiterinnen von Lagern und Gemeindegruppen, in denen Abendmahl gefeiert wird.