187.24
CH-TG
§ 10 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Ausbildung
Ausbildung - Erwerb der Erlaubnis zur Leitung von Abendmahlsfeiern
§ 10 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Ausbildung
1. Der Kirchenrat schreibt regelmässig oder nach Bedarf Ausbildungen zur Leitung von Abendmahlsfeiern aus.
2. Die Erlaubnis zur Leitung von Abendmahlsfeiern wird nach bestandener Ausbildung mit einer Urkunde dokumentiert.