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187.24 CH-TG

§ 10 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien - Ausbildung

Ausbildung - Erwerb der Erlaubnis zur Leitung von Abendmahlsfeiern
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§ 10 Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau zur Gottesdienstleitung durch Laien · Ausbildung

1. Der Kirchenrat schreibt regelmässig oder nach Bedarf Ausbildungen zur Leitung von Abendmahlsfeiern aus.

2. Die Erlaubnis zur Leitung von Abendmahlsfeiern wird nach bestandener Ausbildung mit einer Urkunde dokumentiert.

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