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187.231 CH-TG

§ 6 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Ökumene, Mission, Diakonie und Entwicklungszusammenarbeit - Finanzbeiträge der Landeskirche an Hilfswerke und Missionen

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§ 6 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Ökumene, Mission, Diakonie und Entwicklungszusammenarbeit · Finanzbeiträge der Landeskirche an Hilfswerke und Missionen

1. Die Synode legt über das Budget die jährlichen Beiträge der Landeskirche an Hilfswerke und Missionswerke fest.

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