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§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Ökumene, Mission, Diakonie und Entwicklungszusammenarbeit - Stellen, Projektkredite

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§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Ökumene, Mission, Diakonie und Entwicklungszusammenarbeit · Stellen, Projektkredite

1. Für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Diakonie schafft die Synode die nötigen Stellen.

2. Für die andern Bereiche legt die Synode mit dem Budget jährlich einen Kreditrahmen fest für Projekte, die der Kirchenrat auf Antrag der Fachkommissionen oder in eigener Kompetenz beschliesst.

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