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§ 4 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Ökumene, Mission, Diakonie und Entwicklungszusammenarbeit - Fachkommissionen

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§ 4 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über Ökumene, Mission, Diakonie und Entwicklungszusammenarbeit · Fachkommissionen

1. Der Kirchenrat schafft zur Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Mission, Entwicklungszusammenarbeit, Diakonie und Ökumene auf landeskirchlicher Ebene ständige oder projektbezogene Fachkommissionen.

2. Zu den ständigen Fachkommissionen gehören bei Inkrafttreten dieser Verordnung

1. Fachkommission Mission

2. Fachkommission Entwicklungszusammenarbeit

3. Fachkommission Diakonie

3. Der Kirchenrat kann weitere ständige oder projektbezogene Fachkommissionen namentlich zu folgenden Themen ins Leben rufen

1. Missionarische Projekte im Inland

2. Fragen der Ökumene

3. Fragen des interreligiösen Zusammenlebens

4. Solidarität mit bedrängten Kirchen

4. Der Kirchenrat stellt die Koordination sicher.

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