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§ 8 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Definition

Gewählte Pfarrer und Pfarrerinnen
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§ 8 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Definition

1. Das Amt der von der Kirchgemeinde gewählten Pfarrer und Pfarrerinnen umfasst die in § 27 der Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vorgesehenen Tätigkeiten.

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