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§ 78 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Standortgespräch

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§ 78 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Standortgespräch

1. Das Präsidium oder eine Delegation der Aufsichtskommission führen mit den durch diese Verordnung betroffenen Personen in der Regel einmal pro Jahr ein Standortgespräch.

2. Im geistlich-theologischen Bereich hat das Standortgespräch lediglich orientierenden Charakter.

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