187.23
CH-TG
§ 6 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Bedeutung
Begriffe - Amtseinsetzung
§ 6 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Bedeutung
1. Von der Kirchgemeinde gewählte Pfarrer, Pfarrerinnen, Diakone und Diakoninnen werden durch den Dekan oder die Dekanin im Auftrag des Kirchenrates in ihr Amt eingesetzt.