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§ 5a Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Sonderprivatauszug und Selbstverpflichtung

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§ 5a Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Sonderprivatauszug und Selbstverpflichtung

1. Für alle im Geltungsbereich dieser Verordnung aufgeführten zu wählenden oder anzustellenden Personen liegt ein Sonderprivatauszug und eine Selbstverpflichtung gemäss vom Kirchenrat vorgegebenem Text vor.

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