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§ 56 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Geltungsbereich

Schaffung, Änderung des Umfangs und Aufhebung von Pfarr- und Diakonatsstellen
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§ 56 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Bestimmungen über die Schaffung, Änderung des Umfangs oder Aufhebung von Pfarrämtern, Teilzeitpfarrämtern und Diakonaten gelten für sämtliche vom Kirchenrat in den Kirchgemeinden aufgrund von § 72 Ziff. 26 lit. b und § 15 Ziff. 13 der Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau bewilligten Pfarr- und Diakonatsstellen in den Kirchgemeinden.

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