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187.23 CH-TG

§ 54 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Anstellung

Stellvertreter und Stellvertreterinnen im Pfarramt
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§ 54 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Anstellung

1. Das Anstellungsverhältnis inkl. Besoldung ist vertraglich zu regeln.

2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Besoldungsverordnung.

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