187.23
CH-TG
§ 54 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Anstellung
Stellvertreter und Stellvertreterinnen im Pfarramt
§ 54 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Anstellung
1. Das Anstellungsverhältnis inkl. Besoldung ist vertraglich zu regeln.
2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Besoldungsverordnung.