187.23
CH-TG
§ 51 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Aufgaben
Stellvertreter und Stellvertreterinnen im Pfarramt
§ 51 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Aufgaben
1. Zu den Aufgaben der Stellvertreter und Stellvertreterinnen gehören die in § 27 der Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vorgesehenen pfarramtlichen Tätigkeiten.
2. Aufgaben, welche die Ordination voraussetzen, bleiben den ordinierten Pfarrern und Pfarrerinnen vorbehalten.