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§ 51 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Aufgaben

Stellvertreter und Stellvertreterinnen im Pfarramt
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§ 51 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Aufgaben

1. Zu den Aufgaben der Stellvertreter und Stellvertreterinnen gehören die in § 27 der Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vorgesehenen pfarramtlichen Tätigkeiten.

2. Aufgaben, welche die Ordination voraussetzen, bleiben den ordinierten Pfarrern und Pfarrerinnen vorbehalten.

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