187.23
CH-TG
§ 48 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Fort- und Weiterbildung
Verweser und Verweserinnen im Pfarramt
§ 48 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Fort- und Weiterbildung
1. Der Anspruch auf Fort- und Weiterbildung richtet sich nach der Verordnung betreffend die Fortbildung und Studienurlaube.