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§ 48 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Fort- und Weiterbildung

Verweser und Verweserinnen im Pfarramt
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§ 48 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Fort- und Weiterbildung

1. Der Anspruch auf Fort- und Weiterbildung richtet sich nach der Verordnung betreffend die Fortbildung und Studienurlaube.

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