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§ 43 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Aufgaben

Verweser und Verweserinnen im Pfarramt
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§ 43 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Aufgaben

1. Zu den Aufgaben der Verweser und Verweserinnen gehören die in § 27 der Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vorgesehenen pfarramtlichen Tätigkeiten.

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