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187.23 CH-TG

§ 40 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Voraussetzungen

Verweser und Verweserinnen im Pfarramt
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§ 40 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Voraussetzungen

1. Ob ein Kandidat oder eine Kandidatin die Voraussetzungen für den Verweserstatus erfüllt, entscheidet der Kirchenrat.

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