187.23
CH-TG
§ 3 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Bedeutung
Begriffe - Ordination
§ 3 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Bedeutung
1. Die Ordination ist Verpflichtung, Ermächtigung und Segnung zum Dienst in der Landeskirche als Pfarrer und Pfarrerin oder als Diakon und Diakonin.
2. Der Kirchenrat entscheidet über die Zulassung zur Ordination.
3. Die Ordination erfolgt in einem öffentlichen Gottesdienst durch den Kirchenrat. Sie ist unabhängig von der Übernahme eines Amtes in einer Kirchgemeinde oder in einer kantonalkirchlichen Beauftragung.