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§ 28 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Weiterbildung und Studienurlaub

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§ 28 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Weiterbildung und Studienurlaub

1. Der Anspruch auf Fort- und Weiterbildung sowie Studienurlaub richtet sich nach der Besoldungsverordnung und der Verordnung betreffend die Fortbildung und Studienurlaube.

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