187.23
CH-TG
§ 28 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Weiterbildung und Studienurlaub
Angestellte Pfarrer und Pfarrerinnen
§ 28 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Weiterbildung und Studienurlaub
1. Der Anspruch auf Fort- und Weiterbildung sowie Studienurlaub richtet sich nach der Besoldungsverordnung und der Verordnung betreffend die Fortbildung und Studienurlaube.