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§ 24 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Stellung, Aufsicht

Angestellte Pfarrer und Pfarrerinnen
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§ 24 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Stellung, Aufsicht

1. Angestellte Pfarrer und Pfarrerinnen nehmen mit Antragsrecht und beratender Stimme, aber ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Kirchenvorsteherschaft teil.

2. Die Aufsicht über Amtstätigkeit und Amtsführung erfolgt analog zu den gewählten Pfarrern und Pfarrerinnen durch die Aufsichtskommission und den Kirchenrat.

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