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§ 2 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Geltungsbereich

Geltungsbereich
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§ 2 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt das Dienstverhältnis für

- von der Kirchgemeinde gewählte und in ein Pfarramt eingesetzte Pfarrer und Pfarrerinnen;

- von der Kirchgemeinde gewählte und in ein Diakonat eingesetzte Diakone und Diakoninnen;

- von der Aufsichtskommission für ein Pfarramt angestellte Pfarrer und Pfarrerinnen und Stellvertreter und Stellvertreterinnen;

- von der Aufsichtskommission für ein Diakonat angestellte Diakone und Diakoninnen;

- vom Kirchenrat ins Pfarramt einer Kirchgemeinde eingesetzte Verweser und Verweserinnen.

2. Sie findet keine Anwendung für die weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirchgemeinden sowie für Amtspersonen im kantonalkirchlichen Dienst, auch wenn sie ordiniert sind.

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