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187.23 CH-TG

§ 13 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Rücktritt vom Amt

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§ 13 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Rücktritt vom Amt

1. Ein Rücktritt vom Pfarramt kann jederzeit auf das Ende eines Monats unter Beachtung einer Frist von mindestens sechs Monaten erfolgen.

2. Das Rücktrittsschreiben ist bei der Kirchenvorsteherschaft mit Kopie an den Kirchenrat einzureichen.

3. Der Kirchenrat kann auf Gesuch von Zurücktretenden und nach Anhören der Kirchenvorsteherschaft einer vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zustimmen.

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