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187.23 CH-TG

§ 11 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen - Besoldung

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§ 11 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau zur Rechtsstellung der ordinierten Amtspersonen · Besoldung

1. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der Besoldungsverordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau.

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